Was ist die max. Arbeitszeit pro Tag nach dem Arbeitszeitgesetz?

Sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ist häufig unklar, welche Vorschriften für die Arbeitszeit gelten. Prinzipiell sind diese zwar im Gesetz klar definiert, allerdings weisen nur die wenigsten ein fundiertes Wissen darüber auf.

Das Arbeitszeitgesetz legt in §3 klar fest, dass die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden beträgt. Die maximale Arbeitszeit liegt bei 10 Stunden. Diese Überschreitung ist allerdings nur als Ausnahme zu sehen. Es gilt, dass innerhalb von 6 Monaten die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit dennoch bei 8 Stunden liegen muss. Innerhalb des Zeitraums von 24 Wochen müssen eventuelle Überschreitungen der Höchstgrenze ausgeglichen werden.

Beispiel: 

Ein Elektriker arbeitet seit 3 Monaten bis zu 10 Stunden täglich. Er leistet daher Mehrarbeit, da die gesetzliche maximale Arbeitszeit von 8 Stunden überschritten wird. Seine Chefin ist daher verpflichtet, ihm in einem Zeitraum von 24 Wochen so viel Ausgleich zu gewähren, dass er im Schnitt wieder auf 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit kommt. Der Elektriker kann daher mal einen Tag frei machen oder an anderen Tagen weniger als 8 Stunden arbeiten.

Welche wöchentliche Arbeitszeit ist gestattet?

Für die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit gilt der Samstag als Werktag. Am Samstag darf also auch 8 Stunden gearbeitet werden. Geht man von einer Arbeitszeit von 8 Stunden aus, kommt man bei einer 6-Tage-Woche auf 48 Stunden pro Woche. Sind ausnahmsweise 10 Stunden pro Tag an Arbeit erlaubt, dann erhöht sich die Höchstgrenze der wöchentlichen Arbeitszeit auf 60 Stunden.

Wie viele Arbeitsstunden pro Monat sind erlaubt?

Nimmt man die maximal erlaubte wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden als Grundlage, kommt man auf 192 Stunden im Monat.

Welche Pausenregelungen sieht das Gesetz vor?

Um die tägliche Arbeitszeit zu berechnen, muss auch die gesetzliche Pausenzeit berücksichtigt werden. Nicht als Arbeitszeit gilt die Pausenzeit aus §4 S. 1 ArbzG. Das Arbeitsrecht sieht eine zwingende Pausenregelung vor, die sich an der geleisteten Arbeitszeit orientiert. Bei Arbeitszeiten zwischen 6 und 9 Stunden ist eine Pausenzeit von 30 Minuten vorgesehen. Diese gesetzliche Pausenzeit kann auch auf zwei Pausen von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass spätestens nach 6 Stunden Arbeit eine Pause eingelegt werden muss. Bei mehr als 9 Stunden liegt die Pausenzeit bei 45 Minuten.

Beispiel 2: 

Eine Sachbearbeiterin beginnt um 8.30 Uhr ihre Arbeit. Nach einer Mittagspause von 30 Minuten kann sie um 17 Uhr Feierabend machen. Auf die 30-minütige Pausenzeit darf Sie nicht verzichten. Auch der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie ihr zu gewähren.

Was gilt als Arbeitszeit?

Als Arbeitszeit gilt nach §2 ArbZG die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit. Ruhepausen werden nicht mitberechnet. Diskutiert wird immer wieder, ob auch die Zeit, die man als Vorbereitung für die Arbeit investiert, als Arbeitszeit zu sehen ist. Hier gilt:

  • Arbeitsweg zählt nicht zur Arbeitszeit.
  • Dienstreisen gelten jedenfalls dann als Arbeitszeit, wenn während der Reise gearbeitet wird.
  • Das Anziehen von Arbeitskleidung gilt nur dann als Arbeitszeit, wenn diese nur auf der Arbeit angezogen werden kann. Ist dem Arbeitnehmer zuzumuten bereits zuhause die Arbeitskleidung anzuziehen, gilt diese Zeit nicht als Arbeitszeit.

 

Quelle: https://www.kanzlei-hasselbach.de/2020/maximale-arbeitszeit/02/

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