Die USA sind zwar bekannt als das „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“, allerdings gelten in diesem Land auch sehr spezielle Gesetze und Vorschriften. Sollten Sie planen eigene Mitarbeiter in die USA zu entsenden, ist es unabdinglich sich vorher gründlich über die dort geltenden Bestimmungen vertraut zu machen. Mithilfe des nachfolgenden Textes können Sie sich einen Überblick zu folgenden Themen verschaffen:
Wird ein deutscher Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber beauftragt im Ausland eine Arbeit zu verrichten, welche bereits vertraglich beschlossen wurde, so gilt dies als eine Entsendung. Dabei ist die Aufenthaltsdauer auf maximal fünf Jahre begrenzt.
Der Entsendevertrag beinhaltet alle bedeutenden Regelungen für den Arbeitnehmer und ist somit als das wichtigste Dokument bei der Entsendung von Mitarbeitern anzusehen. Sein Detailgrad variiert dabei je nach Dauer des Auslandsaufenthalts. Von einer kurzfristigen Entsendung in die USA spricht man bei einer Aufenthaltsdauer zwischen sechs und zwölf Monaten. Ab einem Jahr und bis zu fünf Jahren, gilt der Aufenthalt als langfristige Entsendung. Hier sollte überlegt werden, ob nicht eine Versetzung durchgeführt werden kann.
B-Visum mit Sonderregelung: Für einreisende Personen, die über spezielle Kenntnisse verfügen. Diese können für die Montage, Einarbeitung oder Wartung von Maschinen, welche aus Deutschland geliefert wurden, erforderlich sein. Bauarbeiten gehören nicht dazu.
L-Visum: Es wird von Mitarbeitern, die innerhalb einer Firmengruppe versetzt werden, benötigt.
E-Visum: Das gebräuchlichste Arbeitsvisum. Nach dem das erste E-Visa ausgestellt wurde, gilt ein Unternehmen als E-registriert. Die nächste Beantragung kann dann schneller und unkomplizierter erfolgen. Mehr Details unter: https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/visa-information-resources/fees/treaty.html
H-1B Visum: Personen mit akademischem Abschluss können mithilfe dieses Visums in die USA einreisen und dort berufstätig werden. Das Visum ist jedoch streng limitiert und strenge Kriterien müssen erfüllt werden.
Jeder der in den USA eine Dienstleistung anbieten möchte, benötigt dafür eine Genehmigung. Unter anderem benötigen besonders Schweißer, Elektriker, Gas-Wasser-Heizungs-Installateure, Bausanierer, Ingenieure und Architekten eine Zulassung. In Deutschland erworbene berufsspezifische Zulassungen, können in den USA anerkannt werden. Dafür sind eventuell zusätzliche Prüfungen nötig. Die genauen Vorschriften unterscheiden sich jedoch für die einzelnen Berufe. Die Zulassungsvoraussetzungen sind teilweise auch in den einzelnen Bundesstaaten sehr unterschiedlich, so gibt es in einigen keine Anerkennungsverfahren und damit auch keine Zulassungen.
Der Mindestlohn ist abhängig vom jeweiligen Bundesstaat. Wird ein Bauprojekt bundesstattlich gefördert, so muss ein Bauunternehmen den Mindestlohn vergleichbarer, lokaler Bauprojekte zahlen. Beträgt das Vertragsvolumen 100.000 US-Dollar oder mehr, muss den Mitarbeitern bei mehr als 40 Stunden Arbeit pro Woche 150% des Bruttolohns gezahlt werden.
Die Regelungen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz sind im 29 C.F.R. §1926 festgehalten. Grundlegend gilt, dass das Arbeitsumfeld die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gewährleisten muss. Nur entsprechend qualifizierte und ausgerüstete Arbeitnehmer dürfen Gefährdungen ausgesetzt sein. Verstöße gegen diese Vorschriften sind strafbar. Auftraggeber können sich nur mittels einem niedergelegten Nachweisdokument absichern. Detailliertere Rechtsinformationen sind auf der Website der Occupational Safety and Health Administration einsehbar: https://www.osha.gov/laws-regs/regulations/standardnumber/1926
Außer in Texas, muss in allen US-Bundesstaaten eine Unfallversicherung für den Arbeitnehmer abgeschlossen werden. In jedem Bundesstaat gelten unterschiedliche, einzuhaltende Kriterien für diese. Der Versicherte verzichtet dabei im Zuge dessen auch auf das Einreichen einer Klage im Falle einer Verletzung. Sind fahrlässige Anweisungen des Auftraggebers dafür verantwortlich, ist dies jedoch weiterhin möglich. Einige Versicherungen müssen häufig schon bei Abschluss eines Bauvertrags vorgewiesen werden. Dazu zählen:
Jeder Arbeitnehmer in den USA ist sozialversicherungspflichtig und muss das Formblatt I-9 ausfüllen. Dem Arbeitgeber obliegt die Pflicht, sowohl die Identitäten als auch die Qualifikationen seiner Mitarbeiter zu überprüfen. Um doppelte Beitragspflichten zu vermeiden, haben Deutschland und die USA ein Sozialversicherungsabkommen getroffen. Es ist wichtig, dass die Entsendung von Mitarbeitern einwandfrei durchgeführt wird, um davon Gebrauch zu machen. Das Abkommen gilt nicht für Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Pflegeversicherung.
Das Formblatt I-9, eine Passkopie oder ein in den USA anerkannter amtlicher Ausweis, die Kopie der Social Security Numer sowie die Kopie des Arbeitsvisums werden benötigt.
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